Wir achten auf ein wertschätzendes Zusammenleben der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und des nicht unterrichtenden Personals im Schulalltag. Wir sind dabei auf eine gute Zusammenarbeit und die Unterstützung der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Sie werden jeweils an den Elternabenden von den Klassenlehrpersonen über die Ziele mit der Klasse, die Regeln im Umgang der Kinder untereinander und über die wichtigsten Regeln innerhalb der Schulhäuser und des ganzen Schulbetriebs informiert. Selbstverständlich können im Schulalltag mit so vielen Schülerinnen und Schülern Streitereien vorkommen. In der Regel klären wir auftretende Konflikte gemeinsam mit den Kindern und binden sie ihrem Alter entsprechend in die Verantwortung ein.
Die Klassenlehrperson informiert Sie als Erziehungsberechtigte bei disziplinarischen Schwierigkeiten, wenn Ihre Hilfe notwendig wird oder besondere Massnahmen getroffen werden müssen. Bei schweren und wiederholten Vorfällen erfolgt die Mitteilung auch an die Schulleitung.
Stand 13.10.2020
Zur Förderung der Herkunftssprache, der Mehrsprachigkeit und zur Unterstützung der Integration bieten staatliche und nichtstaatliche Trägerschaften ab Kindergartenalter Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur an. Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur findet in der Regel ausserhalb der regulären Unterrichtszeit statt und wird nicht durch die Schule Bottmingen erteilt. Wenn Ihr Kind fremdsprachig ist, erhält es entsprechende Unterlagen direkt vom Kindergarten oder der Primarschule. Falls Ihr Kind neu an unserer Schule ist und Sie sich für einen HSK-Kurs interessieren, können Sie die Unterlagen auch über unser Sekretariat beziehen.
Stand 13.10.2020
Der Bildungsrat legt jährlich die Daten der Schulferien und die schulfreien Tage fest. Nebst den landesüblichen Feiertagen ist der Freitag nach Auffahrt unterrichtsfrei.
Bitte beachten Sie dazu auch den Ferienplan und die entsprechenden Publikationen im BiBo auf der Seite Bottmingen unter der Rubrik „Unsere Schule“ oder unsere Website.
Stand 13.10.2020
Laut Bildungsgesetz sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, ihre Kinder zum lückenlosen Besuch des Unterrichts anzuhalten. Schülerinnen und Schüler können aber auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.
Bitte denken Sie daran, im Krankheitsfalle oder bei kurzfristigen Absenzen immer die Lehrperson Ihres Kindes zu informieren.
Stand 13.10.2020
Wir legen Wert darauf, dass der Unterricht in möglichst einheitlichen Blöcken stattfindet, so weit es die Stundentafel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Fächern und Lektionen pro Stufe zulässt. Die Rahmenzeiten am Vormittag sind in allen Stufen gleich. Aufsteigend ab 1. Kindergarten kommen am Nachmittag sukzessive mehr Lektionen dazu.
Sie finden nachstehend Musterstundenpläne zu den jeweiligen Klassenstufen.