Grundsatz
Schülerinnen und Schüler die neu zuziehen oder wenig oder fehlende Deutschkenntnisse mitbringen, haben Anspruch auf eines der nachfolgend aufgeführten Förderangebote.
Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache
Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse können anstatt eine Integrationsklasse für Fremsprachige den Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache besuchen. Dieser Unterricht dauert maximal ein Jahr und findet innerhalb der regulären Unterrichtszeit statt. Im Anschluss an den Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache oder an die Integrationsklasse für Fremdsprachige haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf das Förderangebot Deutsch als Zweitsprache.
Förderangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Schülerinnen und Schüler mit wenig Deutschkenntnissen erhalten Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Dieser Unterricht kann im Kindergarten während zwei und anschliessend an der Primarschule während drei weiteren Schuljahren besucht werden. Er findet während der regulären Unterrichtszeit statt.
Entscheidungskompetenz der Schulleitung
Die örtliche Schulleitung entscheidet bei neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern über die Aufnahme in eine Integrationsklasse für Fremdsprachige respektive in den Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Es braucht dazu keine Abklärung durch eine Fachstelle.