Mobiltelefone sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. In einem Notfall haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu telefonieren. Sollte es in einem begründeten Fall ausnahmsweise notwendig sein, dass Ihr Kind das Mobiltelefon mitnimmt, so informieren Sie bitte die Klassenlehrperson darüber.
Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die Gefährdung minderjähriger Kinder durch Bilder und Filme über Gewalt und Pornografie. Immer öfters werden solche Inhalte auch durch Mobiltelefone übermittelt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind früh über diese Gefahren und sorgen Sie dafür, dass es keinen Zugang zu solchen Inhalten erhält.
Kinder zu einem sinnvollen und respektvollen Umgang mit dem Mobiltelefon anzuleiten und auch entsprechend zu kontrollieren, das gehört in erster Linie zu den Aufgaben der Erziehungsberechtigten. Trotzdem sind wir auch als Schule in der Verantwortung, unsere Schülerinnen und Schüler auf mögliche Gefahren hinzuweisen und entsprechende Richtlinien für den Gebrauch zu erlassen, denn wir beobachten eine Zunahme der Anzahl Kinder, die schon regelmässig ihr Mobiltelefon in die Schule mitbringt.
Siehe auch: Smart-Watches in der Schule
Stand 13.10.2020
Das Angebot der Musikschule Binningen-Bottmingen können alle Kinder und Jugendlichen vom 6. bis zum 20. Lebensjahr mit Wohnsitz in Binningen oder Bottmingen in ihrer Freizeit nutzen.
Das Fächerangebot umfasst Grundschulung, Gesangs- und Instrumentalunterricht im Einzel- und Gruppenunterricht, Gehörbildung, Kinderchor, Tanz und weiterführende Ergänzungskurse wie Orchester und Ensembles.
Informationen zu Preisen und Kursen/Instrumenten entnehmen Sie der Infobroschüre und Kursgeldliste der Musikschule Binningen-Bottmingen. Sie finden sie auf der Website: www.msbibo.ch.
Stand 13.10.2020