Probleme, wie vorgehen?

Eltern-ABC Eintrag zum Thema Probleme, wie vorgehen?

Selbstverständlich möchten wir Probleme schon gar nicht erst entstehen lassen und mit einem guten Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten lassen sich auftretende Schwierigkeiten in der Regel vorher lösen.

Trotzdem kann es vorkommen, dass Erziehungsberechtigte mit einer Lehrperson bei gewissen Fragen nicht einer Meinung sind. Schulleitung und Lehrpersonen arbeiten darauf hin, für solche Probleme gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist uns ein Anliegen, dass mögliche Unstimmigkeiten rasch und offen angegangen werden.

Bitte sprechen Sie die Lehrperson Ihres Kindes direkt und frühzeitig auf ein Problem an. Sie kann Ihnen dann die Gründe für ein Verhalten oder eine ergriffene Massnahme erklären und das Problem ist damit vielleicht schon aus der Welt geschafft. Ihre Rückmeldungen sind für die Lehrperson wichtig, damit sie ihr Verhalten überdenken und im Bedarfsfall ändern kann. Auch zusätzliche Informationen aus dem Elternhaus können bei der Suche nach Lösungen hilfreich sein. Manchmal können besondere Vorkommnisse ein Kind belasten und sein Verhalten beeinflussen. Wenn beide Seiten darüber Bescheid wissen, erhält das Kind gezielter Unterstützung. Selbstverständlich behandeln wir persönliche Mitteilungen der Erziehungsberechtigten vertraulich. Sämtliche Lehrpersonen unterstehen gemäss Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft der amtlichen Schweigepflicht.
Sollte einmal in einem Konfliktfall mit einer Lehrperson im Gespräch keine Einigung zustande kommen oder sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, wenden Sie sich umgehend an die Schulleitung als erste Rekursinstanz. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson eine Lösung zu finden. Sollte es trotz der Vermittlung der Schulleitung zu keiner Einigung kommen oder sind Sie mit einem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, wenden Sie sich an den Schulrat als nächstfolgende Rekursinstanz.

Wir bitten Sie, bei Unstimmigkeiten in dieser Weise vorzugehen und den Instanzenweg einzuhalten.

Stand 13.10.2020

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