Der Schulrat kann eine Anzahl von Tagen, sogenannte Jokertage, festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können (§ 82 Bildungsgesetz). An unserer Schule wird darauf bewusst verzichtet. Bitte beachten Sie stattdessen unser Dispensationsreglement.
Stand 13.10.2020