Die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die Tagesbetreuung werden grundsätzlich nach folgendem Schlüssel berechnet:
Beträgt das Bruttoeinkommen der
Familie pro Jahr weniger als CHF 120'000.-, leistet die Gemeinde einen Beitrag an
die Betreuungskosten.
Besuchen mehrere Kinder der
gleichen Familie die Tagesschule werden die Gemeindebeiträge wie folgt
berechnet:
Für
das Kind mit der längsten Betreuungszeit wird der volle Elternbeitrag (pro
Stunde) gemäss Tarif berechnet.
Ab
dem zweiten zu betreuenden Kind dient zur Berechnung des Elternbeitrags das
anrechenbare monatliche Einkommen, abzüglich CHF 1'000.- pro Kind, wobei das
Kind mit der kürzesten Betreuungszeit den höchsten Gemeindebeitrag erhält.
An
die Kosten der Verpflegung (Essenskosten) werden grundsätzlich keine
Gemeindebeiträge ausgerichtet.
Weitere detaillierte
Informationen finden Sie in der Tarif- und Gebührenordnung über die Familien ergänzende Tagesbetreuung .