Die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die Tagesbetreuung werden grundsätzlich nach folgendem Schlüssel berechnet:
Beträgt das anrechenbare Einkommen (= Nettoeinkommen + 5 % vom Vermögen) pro Jahr weniger als CHF 103'200.-, leistet die Gemeinde einen Beitrag an
die Betreuungskosten.
An
die Kosten der Verpflegung (Essenskosten) werden grundsätzlich keine
Gemeindebeiträge ausgerichtet.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Tagesschule Bottmingen .