Förderunterricht im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich
Der Förderunterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen und Teilleistungsschwächen im sprachlichen oder mathematischen Bereich und findet in der Regel in Gruppen von 2 bis 4 Kindern statt. In besonderen Fällen kann die Schulleitung auf Antrag einer Fachstelle Einzelförderung bewilligen.
Förderung besonderer kognitiver oder musischer Leistungsfähigkeit
Bei vermuteter besonderer Leistungsfähigkeit von Primarschülerinnen und Primarschülern im kognitiven oder musischen Bereich richten die Erziehungsberechtigten ein Gesuch um Abklärung an die Schulleitung, welche das Gesuch nach ihrer Zustimmung an das Amt für Volksschulen weiterleitet. Das Amt für Volksschulen bestimmt im Einzelfall die Fachperson oder die Fachstelle, die mit der entsprechenden Abklärung beauftragt wird. Die Kosten für die Abklärung trägt der Kanton. Bei bestätigter spezieller Leistungsfähigkeit richten die Erziehungsberechtigten ein Gesuch für eine besondere Form des Schulbesuchs an die zuständige Schulleitung, die für eine allfällige Kostengutsprache des Gemeinderates besorgt ist. Das Amt für Volksschulen kann zusätzliche Lektionen für die gruppenweise Förderung von Kindern mit besonderer Leistungsfähigkeit bewilligen, sofern die Kostengutsprache des Gemeinderates vorliegt.
Förderung in Französisch
Förderunterricht in Französisch unterstützt Schülerinnen und Schüler, die infolge Zuzugs aus dem Ausland oder einem Kanton mit Englisch als 1. Fremdsprache über ungenügende Französischkenntnisse verfügen.