Dem Schulrat stehen unter anderem folgende Aufgaben zu:
- Er ist Anstellungsbehörde für die Schulleitung.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses.
- Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu Erkenntnissen aus der internen Evaluation und Aufsicht mit und beschliesst diese.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
- Er verabschiedet das Budget der Schule zuhanden des Gemeinderates.
- Er ist besorgt, dass Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
- Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
Weitere Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind im Bildungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen des Kanton BL festgelegt.
Der Schulrat ist eine politisch gewählte Behörde. Die aktuelle Amtsperiode des Schulrates der Schule Bottmingen dauert vom 1.8.2024 bis 31.7.2028.
Schulrat Bottmingen
z.H. Franziska Neumann, Präsidentin
Burggartenstrasse 1
4103 Bottmingen
Telefon: 061 599 55 89
franziska.neumann@schule-bottmingen.ch
Kontakt bei Beschwerden gegen Entscheide der Schulleitung:
Schulrat Bottmingen
Ressort Beschwerden, z.H. Andrea Aeschlimann, Vizepräsidentin
Burggartenstrasse 1
4103 Bottmingen
andrea.aeschlimann@schule-bottmingen.ch