Neue Amtsperiode für den Schulrat

05. Sep 2024

Der Schulrat von Kindergarten, Primarschule und Tagesstruktur Bottmingen startete anfangs August die neue Amtsperiode (1.8.2024 - 31.7.2028).

Der Schulrat von Kindergarten, Primarschule und Tagesstruktur Bottmingen startete anfangs August die neue Amtsperiode (1.8.2024 - 31.7.2028). Er setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Mitglieder des Schulrates:
- Franziska Neumann (bisher), Präsidentin
- Andrea Aeschlimann (bisher), Vizepräsidentin
- Valérie Ankli (bisher)
- Reto Cuorad (bisher)
- Haider Khan (neu)
- Markus Meyer (bisher)
- Caroline Stähelin (bisher), Vertretung Gemeinderat
Mit beratender Funktion im Schulrat vertreten sind:
- Dominique Baeriswyl, Schulleitung
- Dario Conti, Schulleitung
- Oliver Viani, Schulleitung
- Nicole Bürgler, Lehrpersonenvertretung
- Corinne Schmid, Lehrpersonenvertretung

Mit der neuen Amtsperiode treten auch die gesetzlichen Änderungen bezüglich der neuen Führungsstrukturen für die kommunalen Schulen in Baselland in Kraft. Im Oktober 2023 hatte die Gemeindeversammlung entschieden, für die Primarstufe Bottmingen das Schulratsmodell beizubehalten, dennoch gibt es einige Änderungen bei den Aufgaben des Schulrates. Neu ist die Schulleitung und nicht mehr der Schulrat Anstellungsbehörde der fest angestellten Lehrpersonen. Der Schulrat bleibt jedoch weiterhin Anstellungsbehörde der Schulleitung. Die Bewilligung von Dispensationsgesuchen von Schülerinnen und Schülern ist seit diesem Schuljahr ganz in der Kompetenz der Schulleitung. Ebenfalls ist neu neben der Verabschiedung des Schulprogramms auch eine Mitwirkung des Schulrates bei der Erarbeitung des Schulprogramms vorgesehen. Auch bei der Erarbeitung von Massnahmen zu Erkenntnissen aus der internen und externen Evaluation wirkt der Schulrat neu mit. Der Schulrat bleibt weiterhin Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung, verabschiedet das Budget der Schule zuhanden des Gemeinderates und ist besorgt, dass Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.

Weitere Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Schulrates werden durch das Bildungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen des Kantons BL festgelegt. Aktuell ist der Schulrat dabei, seine Geschäftsordnung inkl. der Kompetenzordnung entsprechend anzupassen.

Für den Schulrat

Franziska Neumann, Präsidentin



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