Hund - anmelden

Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte an den Schalter der Einwohnerdienste. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit. Dort werden die Daten Ihres Hundes aufgenommen.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Mitzubringen:

  • Hund (ist im Verwaltungsgebäude herzlich willkommen)
  • Chipnummer gemäss Bestätigung der schweizerischen Registrierungsstelle AMICUS oder Impfausweis
  • Bestätigung einer Haftpflichtversicherung (Deckung bis 3 Mio. Franken)
  • Haltebewilligung für potentiell gefährliche Hunde des Veterinärdienstes Kanton Basel-Landschaft

Die Hundegebühr wird ab dem vierten Lebensmonat erhoben. Für die Anmeldung ist eine Einschreibegebühr zu entrichten. Zusätzlich wird alljährlich eine Hundegebühr in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Blinden- und Invalidenhunde, zur Ausbildung bestimmte Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei und des Militärs.
Für einen ausgebildeten Schutz-, Lawinen-, Sanitäts- oder Katastrophenhund wird die Gebühr um die Hälfte reduziert, sofern dieser im vorangegangenen Jahr die vorgeschriebene AKZ-Prüfung bestanden hat (Nachweis: Leistungsheft).

Gebühren (gemäss Reglement):

  • a) pro Hund und Jahr CHF 100
  • b) einmalige Einschreibegebühr CHF 30
  • d) Kanzleigebühren für sonstige Verrichtungen, Mahnungen, Bussenverfügungen etc. nach Aufwand
  • e) Massnahmen, Zwangsvollzüge; Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde, Rückführung an den Halter/die Halterin effektive Kosten

Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben, erstmals ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilsmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Ist Ihr Hund gestorben, oder haben Sie ihn weggeben müssen?
Dann melden Sie uns dies und der Registrierungsstelle AMICUS. Anruf oder E-Mail genügt, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung mehr für die Hundegebühr erhalten.

Ist Ihr Hund gestorben und Sie erfreuen sich an einem neuen Hund?
Melden Sie uns dies persönlich, aber auch der Registrierungsstelle AMICUS, damit die neuen Hundedaten registriert werden können.

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde
Einwohnerdienste

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