Abfall­entsorgung Gewerbe

Für Gewerbekehricht werden eine Leerungspauschale und eine gewichtsabhängige Gebühr erhoben. Die Leerungsdaten werden mittels RFID-Verfahren dem Verursacher zugewiesen. Aus diesem Grund muss vorab ein Transponder an Ihren Container angeracht werden. Die Anmeldung erfolgt über die Gemeinde.

Was ist Gewerbeabfall?
Die Gemeinde ist zuständig für die Abfuhr von Abfällen aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind.
Produktioinsspezifische Abfälle, die nicht mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind, müssen über Dritte entsorgt werden.
In Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen fallen rechtlich gesehen keine Siedlungsabfälle an, unabhängig von derer Zusammensetzung. Alle in diesen Unternehmen anfallenden Abfälle sind als «übrige Abfälle» bzw. als Betriebs-, Gewerbe- oder Industrieabfälle, wie sie in der Praxis genannt werden, zu qualifizieren und müssen vom Inhaber entsorgt werden (Art. 31c Abs. 1 USG).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Abfuhrgebühren für Gewerbeabfälle

Die Abfuhrtage entsprechen denen für Hauskehricht (siehe Abfallkalender).

Gemeindeverwaltung Bottmingen
Schulstrasse 1
4103 Bottmingen

061 426 10 10
gemeinde@bottmingen.ch

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