Hund anmelden

Sie haben einen neuen Hund? Diesen müssen Sie bei der Gemeinde anmelden. Falls Sie noch nicht als Hundehalter/in in der zentralen Hundedatenbank AMICUS registriert sind, müssen Sie zuerst die «Registrierung als Ersthundehalter/in» vornehmen. Zudem muss Ihr neuer Hund von einer Tierärztin oder einem Züchter ebenfalls im AMICUS erfasst werden, bevor Sie diesen bei der Gemeinde anmelden können.

Wenn Sie und Ihr neuer Hund in der zentralen Hundedatenbank AMICUS registriert sind, kann die Anmeldung des Hundes (der älter als vier Monate ist) bei der Gemeinde erfolgen (Anmeldefrist: innert 14 Tagen nach der Anschaffung):

  • online-Formular oder
  • persönlich am Schalter der Einwohnerdienste während der Öffnungszeiten (oder ausserhalb nach Terminvereinbarung) gegen Vorweisung eines Ausweisdokuments.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Haftpflichtversicherungsnachweis für Hundehalter/in
  • Kopie Impfbüchlein/Heimtierausweis
  • Bewilligung für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
  • Nachweis für ausgebildeten Sozial- oder Therapiehund oder anderen gebührenbefreiten Hund (vgl. § 8 des kantonalen Hundegesetzes; SGS 342)
  • Bestätigung über Bezahlung der Hundegebühr in der bisherigen Wohngemeinde (falls Jahresgebühr bereits bezahlt wurde)

Für die Bezahlung der Hundegebühren erhalten Sie bei online-Anmeldung des Hundes eine Rechnung. Bei persönlicher Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste sind die Gebühren bar oder mit Kartenzahlung zu begleichen.

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)
Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde
Finanz- und Rechnungswesen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen