Wohnsitz anmelden

Bevor Sie sich in Bottmingen anmelden, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 14 Tage nach dem Zuzugstermin erfolgen.

Für die Anmeldung in der Gemeindeverwaltung (während oder ausserhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung) bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren; entweder telefonisch unter der Nummer 061 426 10 10 oder bald auch online. Die Anmeldung kann in folgenden Sprachen erfolgen: deutsch, englisch und italienisch. Falls Sie keine dieser Sprachen sprechen, bitten wir Sie, eine/-n "Dolmetscher/-in" mitzubringen.

Zur Anmeldung werden verschiedene Unterlagen benötigt (siehe nachfolgende Register):

  • persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag
  • Abmeldebescheinigung der bisherigen Wohngemeinde
  • Krankenkassenkarte resp. Bestätigung betr. Befreiung von der Krankenkassen
  • persönliche Ausweise
  • Mietvertrag
  • Abmeldebescheinigungen der bisherigen Wohngemeinde
  • Krankenkassenkarten aller Familienmitglieder resp. Bestätigung betr. Befreiung von der Krankenkassen
  • persönlicher Ausweis
  • Mietvertrag
  • Abmeldebescheinigung der bisherigen Wohngemeinde
  • Krankenkassenkarte
  • Arbeitsvertrag
  • persönliche Ausweise
  • Mietvertrag
  • Abmeldebescheinigungen der bisherigen Wohngemeinde
  • Krankenkassenkarten aller Familienmitglieder resp. Bestätigung betr. Befreiung von der Krankenkassen
  • Arbeitsverträge
  • allfällige Zivilstandsunterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)
  • persönlicher Ausweis (Pass)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • allfällige Zivilstandsunterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)
Militärische Meldepflicht

Meldepflichtige Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes müssen die Adressänderung dem Kreiskommando BL, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, innerhalb von 2 Wochen schriftlich melden. Beilagen: Dienstbüchlein, Meldung der neuen Adresse und Gültigkeitsdatum.

Hier finden Sie alle Informationen zumeUmzug.

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Meldepflicht
Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie hier zusätzliche Infos
Krankenkassenausweis
Einwohnerdienste

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