Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. September 2024 beschlossen, die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen im Rahmen der Kommunalen Energiepolitik per sofort ausser Kraft zu setzen. Es gilt eine Übergangsregelung.
Übergangsregelung: Für Gesuche, für die vom Kanton im Jahr 2024 eine Beitragszusicherung gesprochen wurde, werden noch Förderbeiträge ausbezahlt. Es werden nur noch Fördergelder ausbezahlt, wenn sie aktiv von den Liegenschaftsbesitzenden eingefordert werden. Die kantonale Beitragszusicherung, datiert bis spätestens Dezember 2024, muss der Gemeinde bis spätestens Ende Februar 2025 eingereicht werden. Alle anderen Gesuche werden nicht mehr behandelt. Die Auszahlung der kommunalen Förderbeiträge erfolgt nach wie vor nach Abschluss der Sanierung, gestützt auf die kantonale Förderbeitragsverfügung.