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Sozialhilfebehörde


Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern, wovon ein Mitglied dem Gemeinderat angehört resp. von diesem delegiert wird. Die Sozialhilfebehörde wird von Gemeinderat und Gemeindekommission als verbundene Wahlbehörde gewählt.

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, der Bedürftigkeit vorzubeugen, deren Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen, durch geeignete Massnahmen deren Folgen zu lindern und zu beheben sowie die Selbsthilfe von Bedürftigen zu fördern. Die Sozialhilfebehörde vollzieht die Gemeindeaufgaben des Sozialhilfegesetzes.
01.01.2021 - 31.12.2024

Präsidium und Vizepräsidium:

NameFunktionDauer
Vogel-Oertli ClaudiaPräsidium01.01.2019 - 31.12.2024
Bättig AlexandraVizepräsidium08.05.2018 - 31.12.2024

Behördenmandate:

NameFunktionDauer
Stähelin BalthasarMitglied01.01.2013 - 31.12.2024
Bättig AlexandraVizepräsidium08.05.2018 - 31.12.2024
Vogel-Oertli ClaudiaPräsidium01.01.2019 - 31.12.2024
Bollinger PhilippDelegation Gemeinderat01.07.2020 - 30.06.2024
Oppliger PetraMitglied01.01.2021 - 31.12.2024

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