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Schulrat der Musikschule Binningen-Bottmingen


Schulrat der Musikschule Binningen-Bottmingen
Der Schulrat der Musikschule Binningen-Bottmingen besteht aus fünf Mitgliedern; drei aus der Gemeinde Binningen und zwei aus der Gemeinde Bottmingen. Ein Bottminger Mitglied gehört dem Gemeinderat an resp. wird von diesem delegiert; das zweite Mitglied wird von Gemeinderat und Gemeindekommission als verbundene Wahlbehörde gewählt.

Gemäss neuer Bildungsgesetzgebung obliegen dem Schulrat der Musikschule grundsätzlich folgende Aufgaben:
Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrkräften vor.
Er genehmigt das Schulprogramm.
Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
Er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Er verabschiedet das Budget und die Abrechnung der Schule zuhanden der Gemeinderäte.
Er legt auf Antrag der Schulleitung deren Organisation fest.
Er unterstützt die Lehrkräfte in ihrem Auftrag.
Er schlägt den zuständigen Behörden (den Gemeinderäten) der Trägergemeinden die Höhe der Beiträge von Erziehungsberechtigten bzw. von volljährigen Musikschülerinnen und -schülern an den Musikunterricht sowie der Sozialrabatte vor.
Er legt in den Schranken von § 7 Abs. 4 der Verordnung für die Musikschule die Lektionendauer und die Gruppengrösse fest.
Er erstattet den Gemeinderäten der Trägergemeinden jährlich Bericht über die Tätigkeit der Musikschule.
01.08.2020 - 31.07.2024

Behördenmandate:

NameFunktionDauer
Stähelin-Grüter CarolineVertretung Bottmingen01.07.2016 - 31.07.2024
Paola HendrinaVertretung Bottmingen07.09.2015 - 31.07.2024

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