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Wahlbehörde


Wahlbehörde
Die Wahlbehörde setzt sich aus den Mitgliedern von Gemeindekommission und Gemeinderat zusammen. Ihr obliegt die Wahl folgender Gremien (gemäss § 9 der Gemeindeordnung): Schulrat von Primarschule und Kindergarten, die Bottminger Mitglieder der Schulräte der Sekundar- und Musikschule, Sozialhilfebehörde, ständige beratende Kommissionen, Wahlbüro. - Präsidium und Vizepräsidium wechseln wie folgt: Die ersten beiden Jahre der Legislatur übt das Gemeindepräsidium und die letzten beiden Jahre das Gemeindekommissionspräsidium das Wahlbehördepräsidium aus; beim Vizepräsidium ist es entsprechend umgekehrt.

Behördenmandate:

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