[!--#if test="gender = 'Frau'"--]Sehr geehrte[!--#endif--][!--#if test="gender = 'Herr'"--]Sehr geehrter[!--#endif--] [!--gender--] [!--firstname--] [!--surname--],


Bottmige goht ins Openair-Kino

Es sind bereits zwei Jahre vergangen, seit das letzte Openair-Kino in Bottmingen stattgefunden hat. Trotz Corona-Pandemie durften wir im 2020 an zwei Filmabenden die Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Kinoabend verwöhnen. Jetzt ist es wieder soweit!
Am Freitag, 2. September, und Samstag, 3. September 2022, erwarten Sie ab 18 Uhr auf dem Schulareal Talholz Verpflegungsstände, die von Bottminger Vereinen betrieben, zum gemütlichen Zusammensein einladen. Gegen 20.30 Uhr starten wir an beiden Tagen mit unseren wohlausgesuchten Filmen: Openair – bei jedem Wetter!
Das Beste am Ganzen: Die Filmvorführungen sind gratis. Dies wird unter anderem auch durch unsere Sponsoren möglich. Beachten und berücksichtigen Sie diese bitte bei nächster Gelegenheit. Und erweisen Sie auch unseren Vereinen die Ehre Ihres vorgängigen Besuchs und mit Ihrer Konsumation unterstützen Sie natürlich auch deren Vereinskasse. Wir sagen heute schon ‘Danke!’ allen Mitwirkenden.
Halten Sie sich dieses erste Wochenende im September frei – es lohnt sich! Weitere Infos wie immer in Ihrem BiBo und auf unserer Webseite.


Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2022

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30.3.2022 wurde einstimmig genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2021 wurde von der Versammlung einstimmig genehmigt. 
  3. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2021 wurde von der Versammlung zur Kenntnis genommen. 
  4. Die Einführung der Möglichkeit der «Schlussabstimmung an der Urne» bei Gemeindeversammlungsbeschlüssen (Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz) wurde von den Versammlungsteilnehmenden auf Antrag des Gemeinderats mit 34 zu 16 Gegenstimmen (4 Enthaltungen) abgelehnt. 

Es haben 54 Stimmberechtigte an der Versammlung teilgenommen.

Rechtsmittelbelehrung: Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von §§ 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von 10 T agen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.


Wichtige Neuerungen in der Gemeindeverwaltung

Neue Telefon- und Öffnungszeiten per 1. Juli 2022

Die neuen Öffnungszeiten der Verwaltung sind Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr. Ein Besuch innerhalb dieser Zeiten bedarf keiner Anmeldung. Besuche ausserhalb dieser Zeiten erfolgen nach Terminvereinbarung, wobei dem Kundenbedürfnis bei der Terminvereinbarung Rechnung getragen wird.

Auch die Betriebszeiten der Telefonzentrale werden angepasst: Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr. Die Telefonzentrale wird von den Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste bedient, wobei neu eine Telefon-Wahlanlage mit Anruflenkung zum Einsatz kommen wird. Ausserhalb dieser Zeiten besteht für die anrufende Person die Möglichkeit, den resp. die gewünschte*n Mitarbeiter*in via Direktnummer zu erreichen.

Abschaffung der Gebühren im Einwohnerdienstbereich

Ab dem 1. Juli 2022 sind zudem folgende Dienstleistungen in den Einwohnerdiensten kostenlos: Niederlassungsbescheinigung, Heimatausweis, Beglaubigung von Dokumenten/Unterschriften, Verpflichtungserklärung betr. Einreise/Visum, Willenserklärung Bestattung, Lernfahrausweis, Schiffsführerausweis, Umschrieb ausl. Führerausweis.

Über die Beweggründe zu den obigen Beschlüssen haben wir bereits im BiBo vom 9. Juni 2022 und auf unserer Website berichtet. Wir sind überzeugt, mit diesen Neuerungen vor allem dem Kundenbedürfnis noch besser gerecht zu werden, gleichzeitig aber auch die Betriebsabläufe optimieren zu können.


Basler Ferienpassverkauf 2022

Auch in diesem Sommer kann der Basler Ferienpass für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren ab sofort während der Öffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Ferienpass bietet viele Attraktionen, zum Beispiel Gratiseintritte in Gartenbäder der Region oder in Museen. Natürlich gibt es auch wieder tolle Kreativangebote mit Ausflügen oder Besichtigungen.
Der Basler Ferienpass ist sowohl in den Sommerferien wie auch in den Herbstferien gültig. Der Pass kostet für Kinder und Jugendliche aus beteiligten Gemeinden CHF 45.-. Alle Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden zahlen CHF 65.-. Inhaber eines Familienpasses und Mitarbeiter der Sponsoring-Partner erhalten 10 % Rabatt. Neu gibt es für Inhaber*innen des Colourkeys den Ferienpass vergünstigt für CHF 30.-.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Grund- und Kreativangebote, die in diesem Sommer angeboten werden. Holen Sie sich den Basler Ferienpass und Ihren Kindern stehen aktive und erlebnisreiche Sommerferien bevor. Und nicht vergessen: Aktuelles Foto und Ausweis mitbringen!

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen