Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

24. Apr 2020

Ab sofort herrscht im Wald und in Waldesnähe absolutes Feuerverbot auch auf eingerichteten Feuerstellen sowie für Grills aller Art.

Der Kanton Basel-Landchaft hat ab dem 24. April 2020 bis auf Wiederruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen.

Seit etwas mehr als einem Monat ist kein nennenswerter Niederschlag erfolgt. Vielenorts ist der Boden extrem trocken, damit verbunden ist eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).
Mit dem Feuerverbot wird bezweckt die wichtigen Waldgebiete zu schützen und vor Brandzerstörung zu bewahren.

Helfen Sie mit durch umsichtes Verhalten und Einhaltung des Feuerverbots unsere Wälder vor Schäden zu schützen.

Folgende Verhaltenshinweise gilt es zu beachten:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.
  • Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Weiterführende Informationen:

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