Absolutes Feuerwerksverbot per 28.07.2022

29. Jul 2022

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Gefahr für Wald- und Flurbrände gilt ab dem 28. Juli 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot!

Waldbrandgefahrenstufe 4 (gross)

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht grosse Trockenheit, damit verbunden ist eine grosse Gefahr für Waldbrände oder Flurbrände.

Eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht. Niederschläge blieben aus oder sind bisher sehr schwach ausgefallen.
Die Waldbrandgefahr wird deshalb weiter steigen.

Bisher und weiterhin gilt:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Feuerwerksverbot

Neu und zusätzlich gilt:

  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

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