05. Sep 2022
Das seit 18. Juli geltende Feuerverbot in Waldesnähe ist aufgehoben.
Der Kantonale Führungstabb hat das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben.
Dennoch wird zur Vorsicht im Umfang mit Feuer aufgerufen.
Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.
Medienmitteilung des kantonalen Führungsstabes: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/medienmitteilungen/entspannung-aber-weiterhin-vorsichtiger-umgang-mit-feuer-noetig