Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - Waldbrandgefahrenstufe 3

04. Mai 2020

Die Niederschläge in den vergangen Tage haben die Situation leicht entspannt - neu gilt die Gefahrenstufe 3 im ganzen Kantonsgebiet.

Der Kantonale Krisenstab verfügt im Wald und in Waldesnähe ein bedingtes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe wird für den ganzen Kanton gesenkt auf die Stufe 3.

Die Wetterlage der vergangenen Tage hat zu einer Entspannung geführt. Weil es gemäss aktueller Wetterprognose weitere Niederschläge geben wird und die kühleren Temperaturen bestehen bleiben, gilt ab Freitag, 1. Mai 2020, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:


  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

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