Glasfasernetz

Telekommunikation

Die Swisscom besitzt in Bottmingen bereits ein eigenes Kupferkabelnetz, über das u.a. Angebote von Swisscom und Sunrise angeboten werden. Im Februar 2022 hat die Swisscom angekündigt, ihr Glasfasernetz in ganz Bottmingen in zwei Ausbauphasen im FTTH-Ausbaustandard (sc. Fibre to the home = Glasfaseranschlüsse bis in die Liegenschaften) auszubauen. Sobald diese Glasfaserzugänge realisiert und aufgeschaltet sein werden, was voraussichtlich gegen Ende 2024 der Fall sein wird, werden die Bottminger Liegenschaften einerseits mit zwei aktiven Swisscom-Netzen (bisheriges Kupferkabelnetz und neues Glasfasernetz), andererseits mit den bestehenden Kupferkabelanschlüssen der InterGGA AG erschlossen sein. Aufgrund der fernmelderechtlichen Auflagen des Bundes werden ab diesem Zeitpunkt der Bevölkerung die Angebote verschiedenster Dienstleistungsanbieter über das Swisscom-Glasfasernetz zur Verfügung stehen.

Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Glasfasernetz:

Die Firma Cablex koordiniert momentan im Auftrag von Swisscom den Netzausbau in Bottmingen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Marilyn Mattera, Cablex-Kontaktnummer: 0848 222 539 oder an https://www.cablex.ch/kontakt.

Glasfasernetze übertragen Daten aller Art optisch und sehr schnell auf einer für das menschliche Auge unsichtbaren Lichtwellenlänge. Glasfasernetze haben gegenüber der Datenübertragung auf einem Kupferkabel grosse Vorteile in Bezug auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit und sind geeignet für sehr grosse Strecken.

Glasfaserkabel
Glasfasernetz
Glasfasernetz
Kupferkabel
Kupferkabel
Kupferkabel
  • Freier Zugang für alle Dienstanbieter führt zu einem breiten und individuell wählbaren Angebot an Diensten für den Kunden
  • Punkt zu Punkt Glasfaserverbindung zwischen Zentrale und Wohnung führt zu voller Bandbreite – kein Teilen mit anderen Kunden (Up- und Download) und qualitativ hochstehenden Übertragungen

Ein Glasfasernetz deckt die Bedürfnisse von Privat- und Geschäftskunden ab.

Eine Migration der hohen Übertragungsgeschwindigkeiten und Datenmengen von kabelgebundenen Netzen (z.B. Glasfasernetz) auf kabellose Netze (z.B. 5G Mobilfunknetze) würde eine höhere Anzahl an Standorten mit Antennen zur Folge haben. Der Ausbau von Antennenstandorten ist in der Bevölkerung umstritten (Belastung mit Strahlen). Die Qualität und die Stabilität von Mobilfunkverbindungen werden auch in Zukunft tiefer sein als bei kabelgebundenen Verbindungen (Witterungseinflüsse, Datensicherheit, geteiltes Medium).

Mit dem Bau des Glasfasernetzes werden die Liegenschaften mit einem Glasfaserkabel erschlossen. Mit dem Mehrfasermodell, bei dem mehrere Glasfasern pro Wohnung oder Geschäftsraum verlegt werden, werden dabei für die Geschäfts- und Wohneinheiten (Wohnungen) jeweils 4 Glasfasern im Glasfaserkabel reserviert. Das Mehrfasermodell basiert auf den Empfehlungen des Bundesamts für Kommunikation. Das Modell gewährleistet, dass die Fasern von mehreren unterschiedlichen Anbietern gleichzeitig benutzt werden kann. Das Mehrfasermodell bezweckt, dass je-de Liegenschaft nur einmal mit Glasfasern erschlossen wird, das heisst, dass beim Erstellen/ Bau nicht mehrere Gräben und spezielle Kabelschutzrohre für die verschiedenen Anbieter zu einer Liegenschaft notwendig sind, und damit sehr viele unangenehme Umtriebe wegfallen.

Fragen und Antworten im Falle eines Wechsels auf das Glasfasernetz:

Die Geräte mit einem Internetanschluss (LAN-Anschluss, RJ45) sind weiterhin nutzbar. Die Endgeräte werden via Modem mit dem Glasfasernetz verbunden, das Modem wird durch den jeweiligen Anbieter geliefert (im Normalfall kostenlos). Nicht mehr verwendbar sind analoge Empfangsgeräte (z.B. UKW-Radioempfänger), welche direkt an das Ortsnetz angeschlossen sind.

Für den Bezug von Angeboten über das Glasfasernetz ist ein Glasfasermodem des individuell ausgewählten Dienstanbieters erforderlich. Dies wird im Normalfall kostenlos durch den Dienstanbieter zur Verfügung gestellt. Das bestehende Modem kann leider nicht mehr verwendet werden.

Mit der Realisierung des Glasfasernetzes wird pro Wohn- und Geschäftsraum je eine neue Glasfasersteckdose installiert. Die Glasfasersteckdose wird in Privathaushalten normalerweise im Wohnzimmer neben der bestehenden Telefon-/TV-Dose installiert. An dieser Steckdose wird das Glasfasermodem (des durch den Endkunden ausgewählten Dienstanbieters) angeschlossen. Die Endgeräte (Fernseher, PC, Telefon, Internetradio, usw.) werden direkt an das Modem angeschlossen. Alternativ wird das Signal mittels Funktechnologie (Wireless LAN), Kabelverbindung (LAN) oder über die vorhandene Elekroinstallation (sog. «Powerline») in weitere Räume verteilt, und dort von den Endgeräten konsumiert.

Das Glasfasernetz ist eine passive Verbindung von der Zentrale bis zur Glasfasersteckdose und benötigt somit keinen Strom zwischen den Endpunkten. Die im Glasfasernetz eingesetzten Endgeräte (z.B. Modem) sind bezüglich Stromverbrauchs vergleichbar mit denjenigen im bestehenden Netz. Der persönliche Stromverbrauch steigt nicht.

Die Glasfasern werden durch ein Kabelschutzrohr in der Strasse in den Keller der Liegenschaften geführt. Ein neuer Hausanschlusskasten (sog. «Building Entry Point», auch als BEP bezeichnet) wird montiert. Der Hausanschlusskasten weist ca. die Grösse einer Schuhschachtel auf, die Positionierung im Gebäude wird mit den Eigentümern besprochen. Soweit möglich wird die bestehende Infrastruktur (Kabelschutzrohre, Hausein-führung, Verrohrung in Gebäuden) für den Bau des Glasfasernetzes genutzt. Die Glasfaserkabel werden in sogenannte Mikrorohre eingeführt und zwischen der Zentrale und den einzelnen Hausanschlusskasten (BEP) mit den Gebäuden verbunden. Die Wohnungen und Geschäftsräume werden jeweils mit einer Glasfasersteckdose (sog. «Optical Termination Outlet», auch als «OTO» bezeichnet) ausgerüstet, welche mit dem BEP verbunden wird. Die Glasfasersteckdose (OTO) wird im Normallfall neben dem bestehenden Telefon- und Kabelfernsehanschluss installiert. In der Regel kann die bestehende Wohnungsverkabelung weiterverwendet werden, um das Signal zu den Endgeräten zu leiten.

Sämtliche Eigentümer/innen profitieren gleichermassen von einem Ausbau. Der Ausbau würde flächendeckend, das heisst für sämtliche Liegenschaften geplant. Der Glasfaseranschluss steigert den Wert der Liegenschaft. Die Mietwohnungen werden attraktiver für Mieter/innen (freie Auswahl des Dienstanbieters und der Dienste durch den Mieter/in).

Die Mieter/innen wählen ihren Dienstanbieter eigenständig aus und schliessen einen entsprechenden Vertrag mit ihm ab. Die wiederkehrenden Kosten für die Nutzung der bezogenen Dienste werden direkt zwischen Dienstanbieter und Endkunde (z.B. Mieter) abgerechnet. Der Eigentümer kümmert sich einmalig um die Erschliessung der Liegenschaft und der Wohnungen an das Glasfasernetz. Es fallen keine wiederkehrenden Aufgaben, wie beispielsweise die Weiterverrechnung von Grundgebühren, an.

Die Eigentümer/innen würden durch den Netzbetreiber kontaktiert sobald die Planungsarbeiten starten. Die Liegenschaften werden anschliessend besichtigt und die detaillierte Planung der Realisierungsarbeiten beginnt. Bevor mit dem Bau begonnen wird, schliessen die Eigentümer einen Gebäudeerschliessungsvertrag mit dem Netzbetreiber ab. Der Vertrag regelt den Gebäudeanschluss, die Hausverkabelung (Steigzone), den Zugang und den Betrieb. Nach Vertragsabschluss sind die Voraussetzungen für einen Anschluss an das Glasfasernetz gegeben.

Der Eigentümer/-in stellt die Infrastruktur im Gebäude für die Installation der Glasfasern zwischen dem Hausanschlusskasten (BEP) und den Glasfasersteckdosen (OTO) in den Wohnungen zur Verfügung. Im Normalfall können dafür die bestehenden Rohranlagen verwendet werden. Ist dies nicht der Fall, so ist der Eigentümer/-in für die entsprechenden baulichen Massnahmen verantwortlich.

Die Erschliessung der Liegenschaften bis zur Glasfasersteckdose (OTO) in den Wohnungen ist während der Ersterschliessung grundsätzlich kostenlos. Voraussetzung ist, dass die bestehende Steigzone zwischen Hausanschlusskasten (BEP) und den Glasfassersteckdosen (OTO) nutzbar ist. Ist dies nicht der Fall, so ist der Eigentümer/-in für die entsprechenden baulichen Massnahmen verantwortlich.

Nein, mit dem Abschluss des Gebäudeerschliessungsvertrages werden keine Dienste bestellt. Die Bestellung der Dienste erfolgt durch die Mieter beim gewünschten Dienstanbieter. Der Gebäudeerschliessungsvertrag regelt den Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz und gilt für die erstmalige Erschliessung.

Um nicht an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden, müssen Sie lediglich auf die Unterzeichnung des Gebäudeerschliessungsvertrages mit dem künftigen Netzbetreiber verzichten. Dabei gilt es zu beachten, dass die Dienstleistungen auf dem bestehenden Ortsnetz nicht aufrechterhalten werden. Sobald das Glasfasernetz fertig gebaut ist, beginnt möglicherweise die Stilllegungs-Phase des bestehenden Ortsnetzes. Nach der Abschaltung stehen die bisherigen Dienste nicht mehr zur Verfügung. Ein späterer Anschluss an das Glasfasernetz ist möglich, dieser wird aber mit Mehrkosten gegenüber der Ersterschliessung verbunden sein.

Mit der Inbetriebnahme des Glasfasernetzes entsteht ein vielseitiges und individuell nutzbares Angebot. Der Endkunde (z.B. Mieter/in) wählt seinen Anbieter und die gewünschten Dienste individuell aus. Die Verrechnung der Dienste erfolgt direkt und ausschliesslich zwischen ihm und dem Anbieter (es werden keine Grundgebühren mehr verrechnet). Für Kunden, welche heute ausschliesslich das Grundangebot von InterGGA (lineares Fernsehen, Radio) beziehen, werden sich die Preise für vergleichbare Dienste tendenziell erhöhen. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die aktuellen Benutzungsgebühren im regionalen Vergleich sehr günstig sind. In den vergangenen Jahren stiegen die Kosten (für Betrieb und Ausbau) im bestehenden Netz überproportional im Vergleich zu den Einnahmen. Weitere Netzmodernisierungen (Frequenzerweiterung) mit hohen Kosten stehen an. Die Benutzungsgebühr wird erhöht werden müssen, um das bestehende Netz weiter finanzieren zu können. Die Erhöhung der Preise ist somit unumgänglich und wird unabhängig vom Ausbau des Glasfasernetzes eintreffen. Für Kund/innen, welche mehr als das Grundangebot beziehen (z.B. Internet, zeitversetztes Fernsehen), wird sich die Auswahl an Diensten deutlich erhöhen.

Ja, die Portierung der bestehenden Nummer ist zu sämtlichen Dienstanbietern gewährleistet.

Grundsätzlich nein. Wenn InterGGA über das Glasfasernetzes Dienste anbieten würde, und sich der Endkunde für den entsprechenden Dienst entscheidet, so kann die Mailadresse behalten werden.

Im Rahmen der Ersterschliessung wird grundsätzlich sämtlichen Eigentümern die Möglichkeit geboten an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. Die Liegenschaften werden dadurch mit der Technologie ausgestattet, welche in Zukunft zum Standard gehört. Hauseigentümer/innen und Mieter/innen erhalten einen sehr leistungsfähigen und modernen Multimediaanschluss. Das Glasfasernetz wird interessierten Dienstanbietern zur Verfügung stehen. Daraus resultiert ein vielseitiges und individuell nutzbares Angebot. Als Mieter/in entscheiden sie selbst, ob Sie Dienste über das Glasfasernetz bestellen. Kosten entstehen nur beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dienstanbieter. Sind sie heute keine Kunde von InterGGA/Quickline, und wollen sie auch in Zukunft keine Dienste von InterGGA/Quickline beziehen, so ändert sich nichts für sie als Eigentümer/in oder Mieter/in.

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