Tombola - Bewilligung beantragen

Tombola sind Verlosungen, die bei Unterhaltungsanlässen veranstaltet werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterhaltunganlass erfolgen.

Die Durchführung einer Tombola ist bewilligungspflichtig.

Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Sicherheitsdirektion BL, Bewilligungen, Liestal, einzureichen. Eine Kopie der Bewilligung geht zur Kenntnis an die Gemeinde.

Glücks- und Unterhaltungsspiele
Öffentliche Sicherheit/Ordnung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen