Gemäss § 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz erteilt der Gemeinderat Baubewilligungen für freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
Ein entsprechendes Gesuch ist mit Unterschrift des Gesuchstellers und, wenn nicht identisch, mit Unterschrift der Grundeigentümer an den Gemeinderat zu richten. Dem Gesuch sind in je 2-facher Ausführung ein Situationsplan 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort, sowie eine Massskizze oder ein Datenblatt (Prospekt mit Massangaben) des Objekts beizulegen.