Das Strassenareal (Fahrbahn und Trottoir) und die öffentlichen Plätze stehen der Allgemeinheit zur bestimmungsgemässen Nutzung zur Verfügung.
Möchten Sie Strassenareal für sog. gesteigerten Gemeingebrauch (über die übliche Nutzung hinausgehend) resp. zur Sondernutzung beanspruchen, bedarf diese Nutzung einer speziellen Bewilligung. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie nachfolgend.
Müssen Grabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Leitungsbau (Elektrizität, Gas etc.) vorgenommen werden, bedarf es auf gemeindeeigenen Flächen ebenfalls einer Bewilligung seitens der Gemeinde (Gesuchsformular siehe unten. Für Arbeiten auf oder in Kantonsstrassen muss der kantonalen Stelle ein entsprechendes Gesuch gestellt werden.