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Reittiere - Kennzeichnungspflicht, Gebühren

Möchten Sie mit einem Reittier den Gemeindebann von Bottmingen benützen, muss Ihr Reittier gemäss Reglement über die Kennzeichnung von Reit- und Zugtieren vom 28.3.1994 gekennzeichnet werden. Ausgenommen davon sind

  • die in der Landwirtschaft oder für therapeutische Zwecke eingesetzten Reittiere,
  • die ausschliesslich auf privatem Grund und Boden gehaltenen Reittiere,
  • Reittiere, die in Bottmingen nur an einer Veranstaltung teilnehmen.


Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Reittiers sind Sie verpflichtet, Ihr Reittier der Gemeindeverwaltung zu melden und ein Kennzeichen zu lösen.

Ein Reittier-Kennzeichnen kostet CHF 50.00 (CHF 25.00 Gebühr und CHF 25.00 Depot). Bei Rückgabe des Kennzeichens wird das Depot rückerstattet.

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