Wer Pflegekinder bei sich aufnimmt, braucht von der örtlichen Vormundschaftsbehörde eine Bewilligung. Die Sozialen Dienste nehmen die erforderlichen Abklärungen vor. Sie beraten Pflegeeltern und üben die Aufsicht aus.
Wer im Kanton Basel-Landschaft ein Kind, welches das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat, zur Familienpflege aufnimmt, braucht eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde.
Die Sozialen Dienste nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und üben die Aufsicht über das Pflegeverhältnis aus.
Interessieren Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes, bietet der Pflegefamiliendienst beider Basel Informationsveranstaltungen an.