Der Kanton bevorschusst Kindern die vormundschaftlich genehmigten oder gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge, wenn ihre Unterhaltspflichtigen der Zahlungspflicht nicht nachkommen.
Informationen zur Bevorschussung und Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge erhalten sie beim Kantonalen Sozialamt.