Der Gemeindeverwalter ist für die operative Führung der gesamten Gemeindeverwaltung zuständig. Ihm sind die Abteilungsleitungen und die Stabsdienste unterstellt. Er koordiniert die Verwaltungstätigkeit, vertritt die Gemeindeverwaltung gegenüber aussen und gegenüber dem Gemeinderat. Er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil. Der Gemeindeverwalter ist zusammen mit der Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit für die interne und externe Kommunikation verantwortlich.