Neuwahl der Kontrollorgane 2024 bis 2028

07. Mär 2024

Am 30. Juni 2024 läuft die vierjährige Amtsperiode der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission sowie der Geschäftsprüfungskommission ab.

Somit ist die Neuwahl für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 durchzuführen. Der Termin für die Neuwahl wurde auf den 7. Mai 2024 angesetzt.

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden die Kontrollorgane, die aus je fünf Mitgliedern bestehen – durch die Gemeindekommission gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde mit Ausnahme der Mitglieder von Gemeinderat, Schulräten und Sozialhilfebehörde sowie der Gemeindeangestellten (gilt nicht für Lehrkräfte).

Der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission (FRPK) obliegen per Gesetz folgende Aufgaben:

  • Sie prüft die Rechnungslegung der Einwohnergemeinde.
  • Sie prüft die Rechnungslegung der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
  • Sie kann das Rechnungswesen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüfen, an der die Gemeinde beteiligt ist.
  • Sie kann die Rechnungslegung der basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
  • Sie übt ihre Kontrolltätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. 
  • Sie erstattet der Gemeindeversammlung schriftlichen Bericht über das Prüfungsergebnis und unterbreitet ihr zugleich ihre Anträge.

Der Aufgabenbereich macht deutlich, dass die Mitglieder der FRPK sinnvollerweise über gute finanztechnische Kenntnisse verfügen sollten.
Die Prüfungsarbeiten finden in der Regel an vier bis sechs Abenden pro Jahr statt. Für nähere Auskünfte steht der Präsident der FRPK, Dominik Schön, Tel. 076 377 62 00, gerne zur Verfügung.
Alle bisherigen FRPK-Mitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies Markus Bürki, Rolf Meyer, Dominik Schön, Adrian Steiner und Samer Ursillo.

Der Geschäftsprüfungskommission (GPK) kommen per Gesetz folgende Aufgaben zu:

  • Sie führt für die Gemeindeversammlung die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige durch.
  • Sie prüft die Tätigkeit aller Gemeindebehörden sowie der Gemeindeangestellten.
  • Sie prüft die Tätigkeit der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten.
  • Sie kann die Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüfen, an der die Gemeinde beteiligt ist.
  • Sie kann die Tätigkeit der basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten.
  • Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Sie prüft nicht die individuelle Richtigkeit. 
  • Die GPK erstattet der Gemeindeversammlung jeweils im ersten Halbjahr Bericht über ihre Feststellungen im vergangenen Jahr.

Der Schwerpunkt der Kommissionstätigkeit liegt in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs. Für nähere Auskünfte zum GPK-Mandat, insbesondere zum Arbeits- resp. Stundenaufwand, steht der Präsident der GPK, Peter Marbet, Tel. 061 423 04 05, gerne zur Verfügung.
Von den bisherigen fünf GPK-Mitgliedern stellen sich deren drei zur Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies Beat Flury, Mike Stephanitsch und Simona Tschannen. Damit werden grundsätzlich zwei Sitze frei.

Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit in einem der beiden Kontrollorgane, dann senden Sie bitte Ihre Kandidatur, bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, bis spätestens 10. April 2024 an die Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1 (oder per E-Mail an franziska.adler@bottmingen.ch) z. H. der Gemeindekommission.

Weitere Infos: Wahlen durch die Wahlbehörde

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