14. Sep 2023
Gerne erinnern wir Sie an die Fälligkeit der provisorischen Gemeindesteuern für das laufende Steuerjahr per 30. September 2023.
Auf Steuerbeträge, die mit einem Zahlungseingangsdatum ab 1.10.2023 gutgeschrieben werden, wird ein Verzugszins von 4 % erhoben. Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Zahlungsfrist.
Weitere QR-Zahlscheine können Sie direkt unter taxservice@bottmingen.ch oder 061 426 10 41 bestellen.
Gemeindeverwaltung