Rüstabfälle, gekochte und ungekochte Speisereste wie Fleisch, Knochen, Teigwaren, Saucenreste, Käse, Fett, verdorbene und unverpackte Lebensmittel etc. Merkblatt
Entsorgung: Haus-zu-Haus-Sammlung.
Behälterpflicht: Bereitstellung im Biocontainer (DIN EN 840) vor dem Haus. Alle anderen Arten von Behältern werden nicht abgeführt. Abfuhr jeweils freitags; in den Wintermonaten zweiwöchentlich.
Nur durch regelmässiges Leeren der Behälter kann sichergestellt werden, dass der Vergärungsprozess im Fermenter der Biogasanlage stattfindet und nicht im Sammelcontainer vor der Haustüre. Ausserdem wird der Entstehung von Lästlingen (Maden, Fliegen und dergleichen) durch eine kurze Verweildauer im Container entgegengewirkt. Wichtig sind regelmässige Leerungen, unabhängig vom Füllstand des jeweiligen Abfallbehälters.