Aufenthaltsbescheinigung (früher Heimatausweis)

Wenn Sie sich als Wochenaufenthalter/-in in einer anderen Gemeinde anmelden möchten, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort eine Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt (= ehem. Heimatausweis). Die Bescheinigung ist eine Abschrift des Personenregisters und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Die Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt wird in der Regel jeweils für ein Jahr ausgestellt.

Folgende Informationen werden für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung benötigt:

  • Grund für den auswärtigen Aufenthalt (Studium, Arbeit etc.)
  • Dauer des auswärtigen Aufenthalts (von/bis)

Die Bescheinigung kann telefonisch (Tel.-Nr. 061 426 10 10), per E-Mail (einwohnerdienste@bottmingen.ch) oder persönlich bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.

Preis: 0 CHF

Einwohnerdienste

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen