Informationen zu Flüchtenden aus der Ukraine

21. Mär 2022

Flüchtlingen, die bereits privat aufgenommen wurden, wird dringend empfohlen, sich schnellstmöglich beim Bundesasylzentrum Basel zu registrieren.

Am Freitag, 11. März 2022, hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus «S» für Schutzsuchende aus der Ukraine zu aktivieren. Dieser gilt seit Samstag, 12. März 2022.
Der Schutzstatus «S» ermöglicht es, einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung kollektiv Schutz zu gewähren. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist vorerst auf ein Jahr befristet. Genauere Angaben zum Schutzstatus «S» finden Sie auf dem Faktenblatt zum Schutzstatus «S», welches Ihnen auf der Homepage des Staatsekretariats für Migration (www.sem.admin.ch) oder auf der Homepage unserer Gemeinde (www.bottminmgen.ch) zur Verfügung steht.

Die Aufnahme der Flüchtlinge ist Angelegenheit des Bundes. Die Koordination der Aufnahme erfolgt über das Staatssekretariat (SEM). Dieses verteilt die Flüchtlinge auf die Bundesasylzentren, wo die Aufteilung an die Kantone erfolgt. Schliesslich prüft der Kanton die Zuweisungen an die Gemeinden.

Wichtig: Flüchtlingen, die bereits privat aufgenommen wurden, wird dringend empfohlen, sich schnellstmöglich beim Bundesasylzentrum Basel, Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel, zu registrieren und sich bei der Gemeinde Bottmingen anzumelden. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das SEM allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Sie erhalten anschliessend einen Terminvorschlag. Nach Gesuchs-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert.

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